AT
BT
StPO

Entschuldigender Notstand, § 35 StGB

  1. Notstandslage des § 35 StGB
    1. Gegenwärtige Gefahr für
    2. Rechtsgutsinhaber:
      • Täter
      • Angehöriger oder nahe stehende Person
  2. Notstandshandlung
  3. Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar, § 35 I 2
  4. Subjektives Rechtfertigungselement
    1. Kenntnis der Gefahr
    2. Handeln zum Zweck ihrer Abwendung

Weitere Informationen:


Siehe auch:


Ausführliche Definitionen auf jurAbisZ.de:


Strafrecht Crashkurse auf juraCrash.de:


[ StPO-Skript ]

[ Impressum ]

[ Datenschutz ]