AT
BT
StPO

Berufung, Revision, Beschwerde

  1. Berufung, § 312 StPO
    1. Möglich gegen Urteile des Amtsgerichts
    2. Neue Tatsacheninstanz
      • Neue Beweismittel möglich
  2. Revision, § 333 StPO
    1. Möglich gegen Urteile des AG (Sprungrevision), LG, OLG
    2. Reine Rechtsinstanz (Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler
      1. Verfahrensrüge
        • Verletzung von Verfahrensvorschriften
      2. Sachrüge
        • Verletzung materiellen Rechts
      3. Revisionsgründe
        • Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO
          • Beruhen des Urteils auf Gesetzesverletzung wird unwiderleglich vermutet
        • Relative Revisionsgründe, § 337 StPO
          • Rechtsverletzung ist nur dann relevant, wenn das Urteil darauf beruht
  3. Beschwerde, § 304 StPO
    1. gegen Beschlüsse des Gerichts
      • in erster Instanz
      • im Berufungsverfahren
    2. gegen richterliche Verfügungen
      • soweit nicht ausdrücklich unanfechtbar

Weitere Informationen:


Siehe auch:


[ StPO-Skript ]

[ Impressum ]

[ Datenschutz ]