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StPO

Strafbefehlsverfahren, § 407 ff. StPO

  1. Kennzeichen
    1. Summarisches Verfahren
    2. Einfache Fälle
      • nach Aktenlage
      • ohne Hauptverhandlung
  2. Zulässigkeit
    1. Vergehen (§ 12 II StGB)
    2. Zuständigkeit des Amtsgerichts
    3. Zulässige Rechtsfolgen, § 407 II StPO
      • Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot u.a.
      • Freiheitsstrafe auf Bewährung bis zu einem Jahr, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat
  3. Verfahrensablauf
    1. Antrag der StA auf Erlass eines Strafbefehls
    2. Richter erlässt den Strafbefehl, wenn
    3. Kein Einspruch innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung, § 410 I 1 StPO
    4. Rechtzeitiger Einspruch

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