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Jan Knupper ·
[ Impressum ]
Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen
- Willenserklärungen, § 133 BGB
- Natürliche Auslegung
- Ermittlung des tatsächlichen Willens des Erklärenden
- Normative Auslegung
- Verträge, § 157 BGB
- Erläuternde Auslegung
- Bei Ungenauigkeiten oder Mehrdeutigkeiten
- Zu erörternde Aspekte:
- Parteiinteressen
- Vertragszweck
- Treu und Glauben, Verkehrssitte, § 157 BGB
- Ergänzende Auslegung
- Schließen von "Vertragslücken"
- Voraussetzungen:
- Tatsächliches Vorliegen einer Regelungslücke (keine Vereinbarung und keine zwingende Rechtsnorm vorhanden)
- Einschlägige dispositive Rechtsnorm vorhanden?
- Dissens, § 155 BGB, wenn keine ergänzende Vertragsauslegung möglich