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StPO

Defensivnotstand, § 228 BGB

  1. Notstandslage des § 228 BGB
    1. Drohende Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut
    2. Gefahr geht unmittelbar von einer Sache aus
  2. Notstandshandlung
    1. Beschädigung/Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht
    2. Erforderlichkeit
      1. geeignet
      2. relativ mildestes Mittel
    3. Verhältnismäßigkeit
  3. Subjektives Rechtfertigungselement

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