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StPO

Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

  1. Notstandslage des § 34 StGB
    1. Notstandsfähiges Rechtsgut
      • Keine abschließende Aufzählung
    2. Gegenwärtige Gefahr für das Rechtsgut
  2. Notstandshandlung
    1. Erforderlichkeit
    2. Wesentliches Überwiegen des geschützten Rechtsguts
    3. Angemessenheit der Rettungshandlung
  3. Gefahrabwendungswille

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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