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StPO

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

  1. Tatbestand des § 315c I StGB
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr
      2. Fehlverhalten
      3. Konkrete Gefährdung:
      4. Kausalität Verhalten → konkrete Gefahr
      5. Objektive Zurechnung
    2. Subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz → objektiver Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Weitere Informationen:


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