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StPO

Mittäterschaft (gemeinsame Prüfung)

  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Gemeinschaftliche Tatbegehung
      2. Gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge gem. § 25 II StGB
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz objektiver Tatbestand
      2. Ggf. besondere subjektive Merkmale
    3. Evtl. Tatbestandsverschiebung, § 28 II StGB
      • Für jeden Beteiligten einzeln zu prüfen
  2. Rechtswidrigkeit
    • Für jeden Beteiligten einzeln zu prüfen
  3. Schuld
    • Für jeden Beteiligten einzeln zu prüfen

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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