AT
BT
StPO

Raub, § 249 StGB

  1. Tatbestand des § 249 I StGB
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
      2. Qualifizierte Nötigung
      3. Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz → objektive Tatbestandsmerkmale
      2. Zueignungsabsicht
      3. Rechtswidrigkeit der Zueignung
        • Objektive Rechtswidrigkeit der Zueignung
        • Vorsatz → Rechtswidrigkeit der Zueignung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Weitere Informationen:


Siehe auch:


Ausführliche Definitionen auf jurAbisZ.de:


Strafrecht Crashkurse auf juraCrash.de:


[ StPO-Skript ]

[ Impressum ]

[ Datenschutz ]