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StPO

Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB

  1. Tatbestand des § 252 StGB
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen
      2. Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz → objektiver Tatbestand
      2. Absicht, den Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Weitere Informationen:


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