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StPO

Durchsuchung

  1. Objekte von Durchsuchungen
    1. Wohnungen, Räume
    2. Personen (Untersuchungen am Körper)
  2. Durchsuchung bei Verdächtigen, § 102 StPO
    1. Ziele:
      • Ergreifen des Beschuldigten
      • Auffinden von Beweismitteln
      • Beschlagnahme
    2. Voraussetzungen:
    3. Anordnungsbefugnis:
      • Richter
      • StA/Polizei bei Gefahr in Verzug, § 105 StPO
  3. Durchsuchung bei Unverdächtigen, § 103 StPO
    1. Ziele:
      • Ergreifen des Beschuldigten
      • Verfolgung von Spuren
      • Beschlagnahme
    2. Voraussetzung:
      • Tatsachen lassen darauf schließen, dass sich die Person/Sache im Objekt befindet
    3. Anordnungsbefugnis:
      • Richter
      • StA/Polizei bei Gefahr in Verzug, § 105 StPO
  4. Zusätzliche Voraussetzung bei allen Durchsuchungen:
    • Verhältnismäßigkeit

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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