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StPO

Ablauf einer Haftsache

  1. Erlass eines Haftbefehls durch den Richter, § 114 I StPO
  2. Verhaftung, veranlasst durch StA, § 36 II 1 StPO
    1. Aushändigung des Haftbefehls, § 114a StPO
    2. Belehrung gem. § 114b StPO
    3. Möglichkeit der Benachrichtigung eines Angehörigen, § 114c StPO
  3. Vorführung vor den Richter, § 115 StPO
    1. unverzüglich, spätestens einen Tag nach Ergreifung
    2. Belehrung, Vernehmung
    3. Entscheidung des Richters über den Haftbefehl
      1. Vollzug
      2. Aussetzung, § 116 I StPO, wenn weniger einschneidende Maßnahmen den Zweck der U-Haft erfüllen können, zum Beispiel
      3. Aufhebung
  4. Vollzug der U-Haft oder Freilassung

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