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StPO

Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt

  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs
      2. Unterlassen einer Handlung
        • die für die Erfolgsabwendung objektiv nötig
        • und deren Vornahme für den Täter real möglich ist
      3. Garantenstellung, § 13 StGB
      4. Ensprechungsklausel, § 13 StGB
      5. Objektive Zurechnung
        • Schutzzweck der Garantenpflicht
        • Erfolgseintritt auch bei pflichtgemäßem Verhalten
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz Objektiver Tatbestand (u.a. Garantenstellung)
      2. Sonstige subjektive Tatbestandselemente
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1. Schuldfähigkeit
    2. Evtl. spezielle Schuldmerkmale
    3. Entschuldigungsgründe

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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