Strafrecht AT Täterschaft u. Teilnahme Vorsatz und Fahrlässigkeit Vorsätzl. Begehungsdelikt Erfolgsqualifiziertes Delikt Fahrlässiges Begehungsdelikt Vorsätzl. unechtes U-Delikt Mittelbare Täterschaft Mittäterschaft I Mittäterschaft II Anstiftung Beihilfe Versuch Rücktritt Notwehr Festnahmerecht Defensivnotstand Aggressivnotstand Rechtfertigender Notstand Rechtfertigende Einwilligung Mutmaßl. rechtf. Einwilligung Notwehrexzess Entschuldigender Notstand Übergesetzl. entsch. Notstand Konkurrenzen
Strafrecht BT Widerstd. gg. Vollstreckungsb. Hausfriedensbruch Unerl. Entf. vom Unfallort Vortäuschen einer Straftat Falsche uneidl. Aussage Meineid Falsche Versicherung Verleitg. zur Falschaussage Falsche Verdächtigung Beleidigung Üble Nachrede Verleumdung Mord Totschlag Tötung auf Verlangen Aussetzung Körperverletzung Gefährl. Körperverletzung Missbrauch v. Schutzbef. Schw. Körperverletzung KV m. Todesfolge Beteiligung an Schlägerei Nachstellung Freiheitsberaubung Nötigung Bedrohung Diebstahl BsF des Diebstahls Diebstahl m. Waffen pp. Schw. Bandendiebstahl Unterschlagung Unbef. Gebr. eines Fahrz. Raub Schwerer Raub Raub mit Todesfolge Räuberischer Diebstahl Erpressung Räub. Erpressung Begünstigung Strafvereitelung Hehlerei Betrug Computerbetrug Versicherungsmissbrauch Leistungserschleichung Untreue Urkundenfälschung Mittelb. Falschbeurkundung Urkundenunterdrückung Vereiteln der ZV Pfandkehr Sachbeschädigung Systematik §§ 306 ff. Brandstiftung Schwere Brandstiftung Bes. schw. Brandstiftung Straßenverkehrseingriff Straßenverkehrsgefährdung Trunkenheit im Verkehr Räub. Angriff auf Kraftfahrer Vollrausch Unterl. Hilfeleistung
[ Alle Schemata ]
Betrug, § 263 StGB
Tatbestand § 263 StGB
Objektiver Tatbestand
Täuschung
Irrtum
Vermögensverfügung
Vermögensschaden
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz -> Objektiver Tatbestand
Bereicherungsabsicht
rechtswidrig
stoffgleich
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafverfolgungsvoraussetzungen, § 263 IV
Qualifikation
Besonders schwere Fälle
Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen als Inbegriff aller wirtschaftlicher Güter, die einer Person zugeordnet sind, § 263 schützt nicht die Dispositionsfreiheit als solche.
Lerntipp: Crashkurs Betrug
Siehe auch: Nötigung, § 240 Erpressung, § 253 Computerbetrug, § 263a Versicherungsmissbrauch, § 265 Erschleichen von Leistungen, § 265a Untreue, § 266 Urkundenfälschung, § 267 Mittelbare Falschbeurkundung, § 271